TOP Ö 11: Rückholung von auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 157-21/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stäbelow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeiten für folgende Einzelfälle wieder an sich zu ziehen:

-            Abschluss eines Landpachtvertrages in der Gemarkung Wilsen, Flur 1

-            Abschluss eines Landpachtvertrages in der Gemarkung Stäbelow, Flur 1

            sowie in der Gemarkung Wilsen, Flur 2

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen