TOP Ö 8: 3. Änderung der Innenbereichssatzung Wilsen, Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 155-21/08

1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die Innenbereichssatzung Wilsen zu ändern (3. Änderung).

Planungsziel:

-         Überarbeitung der in der Häuslerreihe festgesetzten Baumpflanzgebote (Baumart, Baumstandorte).

2. Der Entwurf der Änderungssatzung wird mit folgender geänderter Fassung des § 2 (1) der Satzung gebilligt:

„Je Baugrundstück ist an den in der nebenstehenden Karte mit Baumpflanzgebot festgesetzten Standorten innerhalb der öffentlichen Flächen in den üblichen Pflanzperioden ein Laubbaum der Pflanzqualität ’3 x verpflanzt, StU 16-18, durchgehender Leittrieb’ zu pflanzen. Soweit die gem. DIN 1998 erforderlichen Sicherheitsabstände zu Versorgungsleitungen nicht eingehalten werden können, darf auf andere Standorte in öffentlichen Flächen ausgewichen werden. Folgende Arten sind dabei zu verwenden: für die Häuslerreihe -  Vogelkirsche (Prunus avium) Feldahorn (Acer campestre), für den Weg zwischen Ortsdurchfahrt und Häuslerreihe - Bruch-Weide (Salix fragilis) oder Silber-Weide (Salix alba). Die Weiden sind dabei zu Kopfbäumen zu entwickeln.“

 

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist durchzuführen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Da die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtung hinsichtlich der bisher gewählten Baumart auf Schwierigkeiten bei der Akzeptanz durch die Anlieger stößt wurde nach umfangreicher Erörterung entschieden, die Baumart den Anwohnerwünschen anzupassen.

 

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen