Sitzung: 08.10.2008 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 155-21/08
1. Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, die Innenbereichssatzung Wilsen zu ändern (3. Änderung).
Planungsziel:
- Überarbeitung der in der Häuslerreihe festgesetzten Baumpflanzgebote (Baumart, Baumstandorte).
2. Der Entwurf der Änderungssatzung wird mit folgender geänderter Fassung des § 2 (1) der Satzung gebilligt:
„Je Baugrundstück ist an den in
der nebenstehenden Karte mit Baumpflanzgebot festgesetzten Standorten innerhalb
der öffentlichen Flächen in den üblichen Pflanzperioden ein Laubbaum der
Pflanzqualität ’3 x verpflanzt, StU 16-18, durchgehender Leittrieb’ zu
pflanzen. Soweit die gem. DIN 1998 erforderlichen Sicherheitsabstände zu
Versorgungsleitungen nicht eingehalten werden können, darf auf andere Standorte
in öffentlichen Flächen ausgewichen werden. Folgende Arten sind dabei zu
verwenden: für die Häuslerreihe - Vogelkirsche
(Prunus avium) Feldahorn (Acer campestre), für den Weg zwischen
Ortsdurchfahrt und Häuslerreihe - Bruch-Weide (Salix fragilis) oder
Silber-Weide (Salix alba). Die Weiden sind dabei zu Kopfbäumen zu entwickeln.“
3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden/TöB nach § 13 (2) BauGB ist durchzuführen.
Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.
Da die Umsetzung der Ausgleichsverpflichtung hinsichtlich der bisher gewählten Baumart auf Schwierigkeiten bei der Akzeptanz durch die Anlieger stößt wurde nach umfangreicher Erörterung entschieden, die Baumart den Anwohnerwünschen anzupassen.
Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:
Abstimmung:
8 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |