TOP Ö 7: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 154-21/08

1. Die zum Entwurf der Satzungsänderung abgegebene Stellungnahme wird teilweise berücksichtigt (Abwägung siehe Anlage 1).

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), beschließt die Gemeindevertretung die

5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 „Dorfmitte“, betreffend das Grundstück Holunderweg 12 in Stäbelow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 wird gebilligt

(Anlage 3).

 

3. Die Satzung über die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 05 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Brügge begründet den Beschlussvorschlag.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen