TOP Ö 6: Beratung über die Nutzung des Aufenthaltsraumes im Feuerwehrgerätehaus

Herr Bauer informiert zum Sachverhalt und weist darauf hin, dass Feuerwehrangehörige für die private Nutzung des Aufenthaltsraumes im Feuerwehrgerätehaus 50,- EUR zahlen müssen. Für andere Bürger der Gemeinde beläuft sich das Nutzungsentgelt auf 100,- EUR. Der Raum wurde in diesem Jahr offenbar mehrfach bislang unentgeltlich für private Zwecke genutzt.

 

Der Bürgermeister erteilt Herrn Saß das Wort.

 

Herr Saß erläutert, dass nach Meinung der Feuerwehr das Nutzungsentgelt für Feuerwehrangehörige (insbesondere für Kameraden in Ausbildung etc.) zu hoch bemessen ist. Er verweist auf die umfangreiche Zeit, die die Kameraden in ihrer Freizeit für die Feuerwehr und damit auch für die Gemeinde investieren.

 

Der Bürgermeister weist auf die stark angestiegenen Betriebskosten für das Feuerwehrgerätehaus hin. Woher kommen diese Steigerungen? Seitens der Feuerwehr wird vermutet, dass es evtl. einen Zusammenhang mit den Lüftungsklappen in der Außenwand der Halle gibt. Im Amt Warnow West ist daher zu prüfen, ob unter Umständen auch zwei Lüftungsklappen für die Halle ausreichend sind. Können einige Klappen verschlossen werden um Heizkosten zu sparen?

 

Es wird zu der Problematik beraten. Um einen Überblick über alle geplanten Feierlichkeiten zu gewährleisten, sind alle Veranstaltungen im Kalender einzutragen. Mit dem Amt Warnow West ist ein entsprechender Vertrag über die jeweilige Nutzung zu schließen.

 

Abschließend wird festgelegt, dass zur nächsten Gemeindevertretersitzung ein Beschluss vorzubereiten ist, in dem das Nutzungsentgelt für den Aufenthaltsraum im Feuerwehrgerätehaus für Angehörige der Feuerwehr auf 20,- EUR festgelegt wird. Für die bereits stattgefundenen Veranstaltungen in diesem Jahr sollen nachträglich Einzahlungen erfolgen.