TOP Ö 1: Begrüßung durch den Bürgermeister, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die 28. Gemeindevertretersitzung, begrüßt die Gemeindevertreter und Gäste und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Alle 7 Gemeindevertretern sind anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.