TOP Ö 11: Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für eine doppelte Oberflächenbehandlung im Biestower Weg

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 214-28/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 23.000,00 EUR für eine doppelte Oberflächenbehandlung des Biestower Weges.

Die Deckung erfolgt über die Haushaltsstelle 6311.9400 – Doppelte Oberflächenbehandlung Stover Weg, wo diese Leistung in 2008 nicht ausgeführt wird.

 


Im Haushalt 2008 waren 23.000,00 EUR für eine doppelte Oberflächenbehandlung im Stover Weg vorgesehen.

In der Bauausschusssitzung am 05.08.08 wurde vorgeschlagen, diese doppelte Oberflächenbehandlung zurückzustellen bis die Studie zur Entwässerungssituation vorliegt.

Diese finanziellen Mittel sollen für eine doppelte Oberflächenbehandlung im Biestower Weg eingesetzt werden.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen