TOP Ö 10: Rückholung einer auf den Hauptausschuss übertragenen Entscheidungszuständigkeit

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 213-28/08

Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt, die auf den Hauptausschuss übertragene Entscheidungszuständigkeit für folgenden Einzelfall wieder an sich zu ziehen:

- Beschluss über eine außerplanmäßige Ausgabe für eine doppelte

  Oberflächenbehandlung im Biestower Weg

 


Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen