TOP Ö 8: Bebauungsplan Nr. 17 Wohngebiet "Hechtgraben", Beschluss zur Änderung des Städtebaulichen Vertrages

Herr Knopp informiert, dass die Gemeindevertretung am 18.06.08 den städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Kosten für die Erstellung des B-Plans durch den Investor beschlossen hat.

Entsprechend der Beschlussfassung wurde der städtebauliche Vertrag um den § 1 Abs. 2 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Der B-Planentwurf soll durch einen weiteren Planer im Auftrag der Gemeinde geprüft und begutachtet werden. Der Investor übernimmt die Kosten für die Prüfung.“ Der Vertrag wurde durch beide Vertragsparteien mit der Ergänzung unterschrieben.

In der Bauausschusssitzung am 05.08.08 wurde über die Ergänzung beraten und empfohlen, die Ziele für den Bebauungsplan als Aufgabenstellung festzulegen. Diese Aufgabenstellung wird mit dem Bauausschuss in der nächsten Sitzung am 23.09.08 abgestimmt. Die Ziele werden mittels Änderung des § 1 Abs. 2 Bestandteil des Vertrages. Der in der Gemeindevertretersitzung am 18.06.08 geforderte Zusatz zum städtebaulichen Vertrag entfällt damit.

Da die nächste Bauausschusssitzung erst am 23.09.08 stattfindet, kann erst in der nächsten Gemeindevertretersitzung - voraussichtlich Oktober 2008 - die Änderung des städtebaulichen Vertrages beschlossen werden.