TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 17 Wohngebiet "Hechtgraben", Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 211-28/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Änderung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 17 in Bezug auf die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung von Allgemeines Wohngebiet in Mischgebiet.

Damit ändert sich gleichzeitig die Bezeichnung in Bebauungsplan Nr. 17 Mischgebiet „Hechtgraben“ der Gemeinde Kritzmow.

Planungsziele sind die Erschließung und die Errichtung einer Einfamilienhausbebauung sowie die Unterbringung einzelner, das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbebetriebe.

Der Plangeltungsbereich bleibt erhalten, ebenso seine Abgrenzungen laut Planaufstellungsbeschluss vom 20.05.2008.

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,6 ha.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen