TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 20 "Papendorf Nord" der Gemeinde Papendorf, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 131-21/08

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf hat die während der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 20 sowie die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: (siehe anliegende Abwägung).

Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern und Trägern öffentlicher Belange, die relevante Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

3. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 20 für das Wohngebiet "Papendorf-Nord" gemäß § 10 BauGB sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung.

4. Die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 20 „Papendorf Nord“ wird gebilligt.

5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. 20 „Papendorf Nord“ dem Landrat des Landkreises Bad Doberan zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Fricke, Planer, erhält des Wort und erläutert den Abwägungs- und Satzungsbeschluss.

Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingebrachten Hinweise wurden im Bauausschuss in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro geprüft. Die berücksichtigten Hinweise wurden in die Planung eingefügt. Die in der Sitzung des Bauausschusses am 15.04.2008 vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung liegen nicht innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 20 „Papendorf Nord“.

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 20 „Papendorf Nord“ ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde an diese Planung

anzupassen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, den Bebauungsplan durch den Landrat des Landkreises Bad Doberan genehmigen zu lassen.

 

Auf Anfrage von Herrn Dolge informieren Herr Zeplien und Herr Klinckmann über voraussichtliche finanzielle Auswirkungen für die Variante Kreisverkehr und erläutern, dass diese Maßnahme bautechnisch nicht möglich ist und darüber hinaus nicht genehmigungsfähig sein wird.

 

Herr Dolge beantragt die Änderung des Beschlusses dahingehend, die Aus- und Einfahrten an einen Kreisverkehr in Höhe Bornbarg anzubinden und hierfür alle Möglichkeiten auszuschöpfen.

Über den Antrag von Herrn Dolge wird abgestimmt.

Abstimmung:

4

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

 

Anschließend stellt der Bürgermeister den vorliegenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

3

Nein-Stimmen

3

Enthaltungen