Sitzung: 18.06.2008 Gemeindevertretung Stäbelow
Beschluss: ungeändert beschlossen
Die Thematik wurde im Bauausschuss bereits beraten. Der Bürgermeister erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Der einzige Weg, das noch unbebaute Grundstück 2006/4 (Holunderweg) einer kurzfristigen Bebauung zuzuführen, ist eine Planänderung im vereinfachten Verfahren. Vorgesehen ist eine Bebauung im Abstand von 3 Metern zur vorderen Grundstücksgrenze bei etwa mittiger Baukörperanordnung. Diese Änderung wurde durch das Planungsamt des Landkreises Bad Doberan befürwortet.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Vorlage: VO/BV/40-0260/2008
Beschluss Nr. :
151-20/08
1. |
Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den B-Plan Nr. 5 „Dorfmitte“ zu ändern (5. Änderung). Planungsziel: - Änderung einer Baugrenze auf dem Grundstück 206/4 (Holunderweg) |
2.
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Der Entwurf der Änderungssatzung wird gebilligt (Anlage 1). |
3. |
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 13 (2) BauGB durchzuführen. |
Abstimmung:
11 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |