TOP Ö 7: Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 5 "Dorfmitte" der Gemeinde Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Die Thematik wurde im Bauausschuss bereits beraten. Der Bürgermeister erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Der einzige Weg, das noch unbebaute Grundstück 2006/4  (Holunderweg) einer kurzfristigen Bebauung zuzuführen, ist eine Planänderung im vereinfachten Verfahren. Vorgesehen ist eine Bebauung im Abstand von 3 Metern zur vorderen Grundstücksgrenze bei etwa mittiger Baukörperanordnung. Diese Änderung wurde durch das Planungsamt des Landkreises Bad Doberan befürwortet.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Vorlage: VO/BV/40-0260/2008

Beschluss Nr. :  151-20/08

1.

Die Gemeindevertretung Stäbelow beschließt, den B-Plan Nr. 5 „Dorfmitte“ zu ändern (5. Änderung).

Planungsziel:

-         Änderung einer Baugrenze auf dem Grundstück 206/4 (Holunderweg)

 

2.

Der Entwurf der Änderungssatzung wird gebilligt (Anlage 1).

 

3.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist nach § 13 (2) BauGB durchzuführen.

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen