TOP Ö 9: Bebauungsplan Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister informiert zur vorliegenden Beschlussvorlage und bittet um Prüfung der durch Herrn Teichert angesprochenen Mängel in den Anlagen zum Beschlussvorschlag.

 

Herr Teichert fragt an, welche Anlage 4 in der Begründung zum B-Plan (Grünordnungsplan) beschlossen wird. Es wurde eine Begründung mit Bearbeitungsstand 12.06.2008 versandt und eine Begründung mit Bearbeitungsstand 13.06.2008, diese enthält jedoch keine Anlage 4 mehr. Die Anlage 4 ist demnach nicht Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Bürgermeister erläutert, dass das Amt Warnow West für die Ordnungsmäßigkeit der Beschlüsse Sorge trägt und davon auszugehen ist, dass der Beschluss mit den richtigen, vollständigen Anlagen gefasst wird. Alle Gemeindevertreter hatten im Vorfeld der Sitzung die Möglichkeit, mit der Bauverwaltung im Amt Warnow West Rücksprache zu nehmen, um Probleme und Fragen zu klären.

 

Herr Teichert weist erneut auf die erheblichen formellen und sachlichen Mängel hin.

 

Herr Dr. Schulz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen zu lassen.

 

Herr Teichert beantragt die Abgabe einer Erklärung zum Abschluss des öffentlichen Sitzungsteils. Der Bürgermeister lässt über diesen Antrag abstimmen. Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Harbrecht stellt folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:

 

Beschluss Nr. :  162-17/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15, Wohngebiet an der Hauptstraße (ehemals Hof Hartmann) in Elmenhorst, Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen bestehend aus Teil A: Planzeichnung und Teil B: Text (siehe Anlage 1) sowie der Begründung mit Anlagen und dem Umweltbericht (siehe Anlage 2) wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

5

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen