TOP Ö 10: Bebauungsplan Nr. 3/IV "Seniorenwohnanlage am Pappelweg" in Elmenhorst - Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister erläutert , dass es zu diesem Beschlussvorschlag umfangreiche Beratungen im Vorfeld gegeben hat. Die Einwohner werden voraussichtlich Mitte September 2008 in einer Einwohnerversammlung informiert.

 

Beschluss Nr. :  163-17/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen beschließt:

 

1.   Der Bebauungsplan Nr. 3/IV „Seniorenanlage am Pappelweg“ in Elmenhorst wird aufgestellt.

      Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

a)      Entwicklung eines Wohngebietes für Personengruppen mit besonderem

      Wohnbedarf:

      ausschließliche Errichtung eines Seniorenpflegeheimes einschließlich

      Einrichtungen des medizinischen und pflegetechnischen Bedarfes sowie

      Errichtung altersgerechter Wohnungen für Senioren

b)      Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen für die Eingriffe in Natur und

      Landschaft, möglichst im Plangeltungsbereich

c)      Verkehrsanbindung über die Straße „Schulweg“.

 

Der Plangeltungsbereich ist dargestellt im Übersichtsplan (Anlage 1), umfasst eine Größe von etwa 4 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

- im Norden:                    Bebauungsplan Golfplatz Diedrichshagen/Elmenhorst,

                   Bebauungsplan Nr. 14 Teilgebiet in Elmenhorst

      - im Osten:  Bebauungsplan Nr. 3/ II Wohngebiet  „Nordkante“

      - im Süden:                    Bebauung Schulweg

      - im Westen:                   Pappelweg und Bebauungsplan Nr. 3/ I Wohngebiet „Nordkante“,

                         Teilfläche „Sanddornweg“

      Im Plangeltungsbereich liegen folgende Flurstücke der Flur 1 Gemarkung Elmenhorst:

 61 (z. T.), 63, 77 (z. T.) und 137.

 

2.  Die Gemeinde schließt einen städtebaulichen Vertrag zur Sicherung der Finanzierung der Planungskosten mit dem Investor ab.

 

3.  Nach Abschluss des städtebaulichen Vertrages ist der Beschluss ortsüblich bekanntzumachen und die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Behörden durchzuführen.


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen