TOP Ö 9: 1. Änderung der Außenbereichssatzung für Buchholz-Heide und Buchholz-Ausbau, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 116-27/08

1. Die zum Entwurf vom 15.06.2007 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung geprüft und teilweise berücksichtigt (Anlage 1).

Der Landkreis Bad Doberan ist von dieser Abwägungsentscheidung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 35 (6) des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBl. I S. I 3316) beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung der Außenbereichssatzung für Buchholz-Heide und Buchholz-Ausbau, betreffend eine Fläche am südlichen Ortsrand von Buchholz-Heide, als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung für Buchholz-Heide und Buchholz-Ausbau wird gebilligt (Anlage 3).

3. Die Satzung über die 1. Änderung der Außenbereichssatzung für Buchholz-Heide und Buchholz-Ausbau ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 


Herr Elgeti erklärt sich für befangen und verlässt den Sitzungsraum.

Herr Bauer informiert über den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

5

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V hat Herr Elgeti weder an der Beratung noch an der Abstimmung mitgewirkt.

 

Herr Elgeti nimmt wieder an der Sitzung teil.