TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 17 Wohngebiet "Hechtgraben" der Gemeinde Kritzmow, Beschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 203-27/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt den anliegenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages – auf der Grundlage des Mustervertrages des Amtes Warnow West – zur Übernahme der Planungskosten für den Bebauungsplan Nr. 17 Wohngebiet „Hechtgraben“ durch den Investor.

 


Der Schreibfehler „Erschließungsvertrag“ in der Bezeichnung als Anlage zum Beschlussvorschlag ist in „Städtebaulicher Vertrag“ zu ändern.

 

Herr Dr. Kleinau spricht Bedenken zur Planungshoheit der Gemeinde an, da der Investor gleichzeitig als Planer auftritt.

Der Bürgermeister berichtet über die Beratung des Bauausschusses zur Thematik am 17.06.08. Es ist festgelegt worden, dass die Vorgaben für den B-Plan durch den Bauausschuss erarbeitet und festgehalten werden. Weiterhin wird die Planung der Gemeindevertretung vorgestellt.

 

Nach eingehender Beratung der Gemeindevertretung über den städtebaulichen Vertrag sind folgende Änderungen einzuarbeiten:

- in § 1 Abs. 2

Der B-Planentwurf soll durch einen weiteren Planer im Auftrag der

Gemeinde geprüft und begutachtet werden. Der Investor übernimmt die Kosten für die Prüfung.

 

- in § 4 Abs. 2, 4. Satz

Dieser Vertrag steht unter der Bedingung der Übergabe der Bürgschaft.

 

Durch das Amt ist zu prüfen, ob die Bürgschaft greift, wenn der Investor nicht mehr zahlungsfähig ist.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen