TOP Ö 11: Beschluss - Änderung des Beschlusses Nr. 213-37/04 vom 11.03.2004 über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Stellvertreter des Gemeindewehrführers

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 136-21/08

1. Die Gemeindevertretung Papendorf beschließt folgende Textänderung in Beschluss Nr. 213-37/04 vom 11.03.2004 - Zustimmung zur Wahl des Stellvertreters des Gemeindewehrführers und dessen Ernennung zum Ehrenbeamten:

 

In Satz 3 des Beschlusses werden die Wörter „rückwirkend ab 01.02.2004“ durch

die Wörter „ab dem Zeitpunkt seiner heutigen Ernennung zum Ehrenbeamten“

ersetzt.

2. Die Gemeinde beschließt weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes auf geldliche Rückforderungen in Höhe von 84,53 € für die rückwirkend ab 01.02.2004 an Herrn Ulf Stellmacher gezahlte Aufwandsentschädigung zu verzichten.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen