TOP Ö 9: Beschluss zur Übertragung von Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung auf das Amt Warnow West

Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss Nr. : 197-26/08

Die Gemeinde Kritzmow überträgt gemäß § 127 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern dem Amt Warnow West im Bereich des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfeleistung zum 01.01.2009 die Aufgabe, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen, sowie die Maßnahmen zur Alarmierung der Feuerwehr zu gewährleisten,

Die Sicherstellung der Löschwasserversorgung verbleibt bei der Gemeinde Kritzmow.

Die für die Ausbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Feuerwehrgeräte und -ausrüstungen, deren Wartung und Pflege erforderlichen Räume und Plätze werden durch die Gemeinde Kritzmow dem Amt Warnow West für die vorbenannten Aufgaben mietfrei zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde Kritzmow beteiligt sich an den Zweckausgaben für die Fortführung der übertragenen Aufgabe nach folgender Umlagegrundlage:

- Deckungsbedarf Haushaltsplan 2008 (Kernhaushalt) Abschnitt 13: Verwaltungshaushalt, ohne Benutzungsgebühren/Benutzungsentgelte, ohne Gruppen 50, 51, zzgl. Vermögenshaushalt, Untergruppe 935.

- Einwohnerzahl, Stand 01.07. des Vorjahres (bezogen auf das zu planende Haushaltsjahr).

Der Umfang der Gebäude und Räumlichkeiten einschließlich Werterhaltung und Instandhaltung muss noch festgelegt werden und bedarf der Zustimmung der Gemeindevertretung

 


Herr Dr. Kleinau weist auf die Diskussion in der letzten Gemeindevertretersitzung und die bisher noch offenen Fragen zur Struktur, Führung und Organisation hin.

Weiterhin bemängelt Herr Dr. Kleinau, dass seitens des Amtes noch keine Klärungen über die künftige Nutzung der Gebäude und der zu

übergebenden Räumlichkeiten erfolgten.

 

Herr Raddatz informiert über die gegenwärtigen Prüfungen des Amtes mit dem Innenministerium und der Fachaufsichtsbehörde Brandschutz des Landkreises.

Herr Henning berichtet über die außerordentliche Mitgliederversammlung der FFw am 21.04.08, wonach die Mehrheit der Kameraden die Gründung einer Amtswehr befürworteten und schlägt vor, dass die Gemeinde somit auch das Vorhaben forcieren sollte.

 

Nach eingehender Beratung wird der Beschluss wie folgt geändert

gefasst:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen