TOP Ö 11: Beschluss - Änderung des Beschlusses Nr. 203-23/02 vom 27.11.2002 über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Jugendfeuerwehrwart

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 133-21/08

1. Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen beschließt folgende Textänderung in Beschluss Nr. 203-23/02 vom 27.11.2002 - Bestätigung Jugendwart für die Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen:

 

a) Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

Die Gemeindevertretung Lambrechtshagen bestellt den Hauptfeuerwehrmann Ralf Wallrath mit sofortiger Wirkung als Jugendfeuerwehrwart und bestätigt damit dessen Ersatzwahl durch die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Lambrechtshagen.   

 

b) In Satz 3 des Beschlusses werden die Wörter „rückwirkend ab 01.10.2002“ durch die Wörter „ab dem Zeitpunkt seiner heutigen Bestellung“ ersetzt.

 

2. Die Gemeinde beschließt weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes auf geldliche Rückforderungen in Höhe von 72,43 € für die rückwirkend ab 01.10.2002 an Herrn Ralf Wallrath gezahlte Aufwandsentschädigung zu verzichten.

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag.

Im Ergebnis einer überörtlichen Prüfung des Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamtes des Landkreises Bad Doberan wurde der Beschluss in seiner bisherigen Fassung beanstandet.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

13

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen