TOP Ö 7: Bebauungsplan Nr. 17 "Am Waldrand" (Hechtgraben) der Gemeinde Kritzmow, Aufstellungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 195-26/08

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 für das Allgemeine Wohngebiet „Hechtgraben“ gemäß

§§ 2 und 8 BauGB.

Der Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung des geplanten Wohngebietes mit einer vorwiegenden Einfamilienhausbebauung sowie den damit verbundenen Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft regeln.

2. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst eine im Flächennutzungsplan dargestellte Mischgebietsfläche mit den Flurstücken: Teilfläche aus 2/25, Teilfläche aus 2/26, 2/28, 2/29, 6, 7/4, 7/5, 7/6, 8/1, 9/4 und 9/12.

Die betroffenen Flächen sind im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1). Diese Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Aufgrund der angesprochenen möglichen Verwechslungen mit dem

B-Plan „Am Wald“ und der Straße „Am Wall“ schlägt Herr Knopp die

Bezeichnung „Hechtgraben“ für den B-Plan Nr. 17 vor. Über den

Vorschlag wird abgestimmt:

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen