TOP Ö 10: 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 07 "Waldblick", Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 144-18/08

1. Die zum Planentwurf vom 13.03.2008 vorgebrachten Anregungen wurden von der Gemeindevertretung mit dem Ergebnis gem. Anlage 1 geprüft:

a)      Vollständig berücksichtigt werden die Anregungen gem. Anl. 1 Nr. 10, 20, 22, 24, 26.1, 39, 40, A

b)      Teilweise berücksichtigt werden die Anregungen gem. Anl. 1 Nr. 21

c)      Nicht berücksichtigt werden die Anregungen gem. Anl. 1 Nr. 18,

Die Belange der Landesplanung werden beachtet und die Belange der Hansestadt Rostock als Nachbargemeinde sind gem. Anl. 1 beachtet worden.

Die Bürger sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen geäußert haben sowie das Amt für Raumordnung und die Stadt Rostock sind von dieser Abwägungsentscheidung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes v. 21.12.2006 (BGBl. I S. I 3316) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18. April 2006 (GVOBl. M-V S. 102), beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 07 für das Gebiet „Waldblick“, betreffend eine Fläche nördlich des Schulweges am Ostrand des Baugebietes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung (Anlage 2).

Die Begründung zu der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 07 wird gebilligt (Anlage 3).

3. Die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 07 ist durch ortsübliche Bekanntmachung dieses Beschlusses in Kraft zu setzen. Bei der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

4. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Stäbelow ist im Wege der Berichtigung nach § 13a (2) Nr. 2 BauGB an die abweichenden Darstellungen der 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplans Nr. 07 anzupassen.

 


Herr Millahn, Planungsbüro BSD Rostock, erhält das Wort und erläutert die vorgebrachten Anregungen Landesamtes für Bodendenkmal und des Landkreises/Straßenverkehrsamt (Tischvorlage) zum Entwurf.

 

Herr Reincke regt aufgrund des zunehmenden Verkehrsaufkommens und der größtenteils nicht einhaltenden Geschwindigkeit im Schulweg die Prüfung von Verkehrsberuhigungen an.

Die Thematik soll in der nächsten Bauausschusssitzung beraten werden. Herr Brügge weist darauf hin, dass nur Anwohner der Gemeinde die Straße nutzen.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen