TOP Ö 10: Beschluss - Änderung des Beschlusses Nr. 22-4/05 vom 14.02.2005 über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Gemeindewehrführer

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 117-27/08

1. Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt folgende Textänderung in Beschluss Nr. 22-4/05 vom 14.02.2005 - Zustimmung zur Ersatzwahl des Gemeindewehrführers und dessen Ernennung zum Ehrenbeamten:

 

In Nr. 3 des Beschlusses werden die Wörter „rückwirkend ab

01.02.2005“ durch die Wörter „ab dem Zeitpunkt seiner heutigen Ernennung zum

Ehrenbeamten“ ersetzt.

2. Die Gemeindevertretung Ziesendorf beschließt weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes auf geldliche Rückforderungen in Höhe von 59,35 € für die rückwirkend ab 01.02.2005 an Herrn Stephan Saß gezahlte Aufwandsentschädigung zu verzichten.  

 


Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

6

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen