TOP Ö 12: Grundsatzentscheidung zur Anregung der Aufnahme eines Windenergie-Eignungsraumes in das Regionale Raumentwicklungsprogramm Mittleres Mecklenburg/Rostock

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 146-18/08

1. Die Gemeindevertretung billigt die Bewertungsergebnisse zur Machbarkeit eines Windenergie-Eignungsgebietes nordwestlich von Stäbelow (Anlage 1) und befürwortet die Entwicklung eines Windparks an diesem Standort.

2. Die Gemeinde Stäbelow regt an, den vorgenannten Bereich als Windenergie-Eignungsgebiet im Regionalen Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg/ Rostock (RREP MM/R) zu verankern. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Textentwurf (Anlage 2) als Stellungnahme der Gemeinde zum Vorentwurf des RREP MM/R an das Amt für Raumordnung und Landesplanung (AfRL) zu senden.

3. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde ist in dem vorgenannten Bereich zu ändern (3. Änderung). Als Planungsziel wird die Darstellung einer Konzentrationszone für die Windenergienutzung einschließlich notwendiger Ausgleichsmaßnahmen festgelegt. Das geplante Eignungsgebiet ist dabei i.S.v. § 35 (3) BauGB inhaltlich zu konkretisieren und mit der Biotopverbundfunktion des Waidbachtals abzustimmen. 

4. Das Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan ist erst nach Mitteilung der raumordnerischen Abwägungsentscheidung (vgl. Punkt 2) formell einzuleiten (Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss).

 


Herr Millahn erläutert den Beschlussvorschlag.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

2

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen