TOP Ö 10: Auswirkungen der Kreisgebietsreform

Die Bürgermeisterin erteilt Frau Schulz, Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Warnow West,  das Wort.

 

Frau Schulz erläutert:

 

Nach dem Scheitern der beabsichtigten Kreisgebietsreform durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 2007 hat die Landesregierung am 27. November 2007 das Konzept "Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern" beschlossen.

 

Am 27. März 2008 hat die Enquete-Kommission "Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung" ihren Zwischenbereicht zur Unterrichtung durch die Landesregierung "Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern" beschlossen. Dieser Zwischenbereicht enthält die Empfehlung an den Landtag, sich das Konzept der Landesregierung mit einigen Änderungen zu Eigen zu machen.

 

Danach wird der Reformbedarf u.a. wie folgt begründet:

-          extrem niedrige Bevölkerungsdichte im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern (1,69 Mio. Einwohner)

-          seit 1990 ca. 200.000 Einwohner Einwohnerverlust

-          bis 2020 nur noch 1,6 Mio. Einwohner

-          rückläufige Finanzausstattung (Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich orientieren sich an Einwohnerzahlen), ab 2009 verstärkt sinkende Zuweisungen und 2019 Auslaufen des Solidarpaktes II

Die sinkenden Einnahmen können auch bei bestmöglicher wirtschaftlicher Entwicklung des Landes nicht durch wachsende Steuereinnahmen kompensiert werden.

 

Stadt- Umlandbeziehungen

-          Vorraussetzung für eine dauerhafte, nachhaltige Entwicklung des gesamten Landes sei die Stärkung der Grund-, Mittel-, und Oberzentren.

-          Verflechtungsräume (tatsächliche Lebens- und Wirtschaftsräume des Stadt- Umlandraumes) müssen dabei berücksichtigt werden.

-          Zukünftige Strukturen sollen die Stadt- Umlandbeziehungen dauerhaft verbessern.

-          Als Maßnahmen der Regelung der Stadt- Umlandbeziehungen kommen in Betracht:

o       Verstärkung der kommunalen Zusammenarbeit

o       Anpassung der finanziellen Ausgleichsregelungen

o       Eingemeindungen von Umlandgemeinden (zeitgleich mit der Kreisgebietsreform).

 

Darüber hinaus wird festgestellt, dass Kommunale Selbstverwaltung leistungsfähige Kommunen voraussetzt.

 

Eingemeindungen

Zum Umlandraum der Hansestadt Rostock gehören auch alle Gemeinden des Amtes Warnow West. Die Hoffnung, das Eingemeindungen des Umlandraumes auch durch das Verfassungsgericht gekippt werden würden, ist nicht begründet. Grundsätzlich sind Eingemeindungen zulässig.

 

Freiwillige Gemeindezusammenschlüsse

In einer Strukturkonferenz am 29. Januar 2008 in Lambrechtshagen appellierte der Innenminister insbesondere an die Gemeinden mit weniger als 1000 Einwohnern sich wegen der wirtschaftlich nachteiligen Kleingliedrigkeit der Gemeindestrukturen in M-V, der finanziellen und demographischen Entwicklung freiwillig zu größeren Gemeinde zusammenzuschließen.

 

Im Interesse einer dauerhaften Leistungsfähigkeit sollte die Gemeinde Pölchow daher prüfen, ob und mit welchen Nachbargemeinden sie sich einen Zusammenschluss vorstellen kann.

 

Zu der Thematik wird umfassend beraten.

 

Im Ergebnis erteilt die Gemeindevertretung der Bürgermeisterin und weiteren Vertretern der Gemeinde (Herr Schenka, Frau Methling, Frau Rautenberg, Herr Dr. Straßburg, Herr Schmiedt) den Auftrag, mit den Bürgermeistern der Nachbargemeinden Papendorf und Ziesendorf Gespräche zur Prüfung übereinstimmenden Interessen zu führen. Dazu wird zunächst der Bürgermeister der Gemeinde Papendorf, Herr Klaus Zeplien, eingeladen.