TOP Ö 9: Beschluss zur Übertragung der Schulträgerschaft für die Primarstufe auf das Amt Warnow West

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 143-18/08

Die Gemeinde Stäbelow überträgt gemäß § 127 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 104 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Aufgabe der Schulträgerschaft für den Primarbereich (abstrakte Schulträgerschaft) zum 01.09.2008 auf das Amt Warnow West.

Die Gemeinde Stäbelow beteiligt sich an den Zweckausgaben für die Fortführung der übertragenen Aufgabe im Verhältnis ihrer Schülerzahl zur Schülergesamtzahl.

 


Herr Bull informiert über den Beschlussvorschlag und über die Beratung des Hauptausschusses am 16.04.08.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen