TOP Ö 9: Beschluss - Bestätigung der Entscheidungen des Amtsvorstehers vom 06.03.2003, 17.06.2003 und 06.09.2005 zur Einsetzung einer kommissari-schen Amtswehrführung sowie Verzicht auf Rückforderungen bereits gezahlter Aufwandsentschädigungen gegen die Funktionsinhaber

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  49-10/08

  1. Der Amtsausschuss des Amtes Warnow West billigt hiermit die Entscheidungen des Amtsvorstehers vom 06.03.2003, 17.06.2003 sowie 06.09.2005.

Im Rahmen dieser Entscheidungen hatte der Amtsvorsteher ab dem 06.03.2003 eine kommissarische Amtswehrführung, bestehend aus drei Kameraden der amtsangehörigen Freiwilligen Feuerwehren, eingesetzt und jedem für die Dauer der gemeinsamen Funktionsübertragung ohne die Ernennung zu Ehrenbeamten eine Aufwandsentschädigung zu gleichen Anteilen gewährt.

 

  1. Der Amtsausschuss des Amtes Warnow West beschließt weiterhin, aus Gründen

des Vertrauensschutzes auf geldliche Rückforderungen in Höhe von 6.953,41 € für rückwirkend gezahlte Aufwandsentschädigungen gegen die Funktionsinhaber zu verzichten.

 

 


Abstimmung:

26

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen