TOP Ö 8: Beschluss - Änderung des Beschlusses Nr. 46-7/05 vom 29.06.2005 über Zahlung von Aufwandsentschädigungen an Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 182-25/08

1. Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt folgende Textänderung in Beschluss Nr. 46-7/05 vom 29.06.2005 – Festlegung der Höhe der Aufwandsentschädigung für Funktionsinhaber der Freiwilligen Feuerwehr: In Satz 1 des Beschlusses werden die Wörter „rückwirkend ab 01.05.2005“ durch die Wörter „ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung zum Ehrenbeamten“ ersetzt. Analog werden in Satz 2 des Beschlusses die Wörter „Rückwirkend ab 01.06.2005“ durch die Wörter „Ab dem Zeitpunkt ihrer Bestellung“ ersetzt.

2. Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes auf die gegen die Funktionsinhaber entstandene Rückforderung durch rückwirkend gezahlte Aufwandsentschädigung in Höhe

von insgesamt 513,45 € zu verzichten.

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen