TOP Ö 7: Beschluss - Änderung des Beschlusses Nr. 361-44/04 vom 05.05.2004 über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Gemeindewehrführer

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 181-25/07

1. Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt folgende Textänderung in Beschluss Nr. 361-44/04 vom 05.05.2004 - Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers und dessen Ernennung zum Ehrenbeamten: In Satz 3 des Beschlusses werden die Wörter „rückwirkend ab 01.03.2004“ durch die Wörter „ab dem Zeitpunkt seiner Ernennung zum Ehrenbeamten“ ersetzt.

2. Die Gemeindevertretung Kritzmow beschließt weiterhin aus Gründen des Vertrauensschutzes auf geldliche Rückforderungen in Höhe von 272,12 € für die rückwirkend ab 01.03.2004 an Herrn Wolf-Dieter Krüger gezahlte Aufwandsentschädigung zu verzichten.  

 


Herr Knopp informiert über den Beschlussvorschlag.

Die Gemeindevertretung fasst folgende Beschlüsse:

 

 


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen