TOP Ö 13: Beschluss zur Übertragung der Schulträgerschaft der Grundschule Kritzmow auf das Amt Warnow West

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 187-25/08

Die Gemeinde Kritzmow überträgt gemäß § 104 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) die Trägerschaft der Grundschule Kritzmow zum 01.09.2008 auf das Amt Warnow West.

Sie überträgt weiterhin gemäß § 105 Abs. 2 SchulG M-V die nachfolgend benannten Flurstücke:

-          Gemarkung Kritzmow, Flur 1, Flurstuck 32/2

-          Gemarkung Kritzmow, Flur 1, Teil aus Flurstück 34/3

Die Gemeinde Kritzmow beteiligt sich an den Zweckausgaben für die Fortführung der übertragenen Aufgabe im Verhältnis ihrer Schülerzahl zur Schülergesamtzahl.

 


Frau Schulz informiert auf Anfrage über die Empfehlung, die neue Aufgabe mit im jetzigen Schul- und Bauhofausschuss anzusiedeln, da hier bereits schulische Entscheidungen getroffen werden, die die Gemeinde Kritzmow zuvor auf das Amt übertragen hat.

Bei den Beschlussfassungen des Amtsausschusses über die zu übertragende Aufgabe haben nur die Mitglieder des Amtsausschusses ein Mitspracherecht, deren Gemeinden die Aufgabe übertragen haben.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen