TOP Ö 15: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 189-25/08

Die Gemeinde Kritzmow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Amtsbauhofes

bei den Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

zu 1/6, statt bisher zu 1/5 der Ausgaben.

 


Der Bürgermeister informiert über den Beschlussvorschlag.

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen