TOP Ö 10: 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf, Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 126-20/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf billigt den Vorentwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die zugehörige Begründung in der dem Beschluss als Anlage beigefügten Fassung.

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Diese soll durch Auslegung der Planung im Amt Warnow West erfolgen.

Die Gemeindevertretung fasst weiterhin den Beschluss, die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die in den beiden vorhergehenden Absätzen benannten Verfahrensschritte durchzuführen.

 


Herr Wagner erläutert die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Mit der Verlagerung eines Teils des Gewerbegebietes an die Stadtgrenze von Rostock soll der Nachfrage an verkehrstechnisch besonders günstig erschlossene Gewerbeflächen Rechnung getragen werden. Die Gemeinde soll damit in die Lage versetzt werden, Gewerbeflächen günstig zu vermarkten, auch unter dem Gesichtspunkt, dass potentielle Investoren für den geplanten Standort ihr Interesse bereits bekundet haben.

Der Vorentwurf ist öffentlich auszulegen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.

 

Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen