TOP Ö 9: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 "Am Park Groß Stove" der Gemeinde Papendorf, Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Billigung des Entwurfs sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung, zum Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur Beteiligung der Nachbargemeinden

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 125-20/08

1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung fasst den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Am Park Groß Stove“.

Die Gemeinde stellt vorgenannten Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB auf. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 abgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Ziel der Planänderung ist für sämtliche Baugebiete eine zweigeschossige Bebauung zu ermöglichen. Gleichzeitig wird durch ergänzende Festsetzung einer GFZ und der maximal zulässigen Gebäudehöhe gewährleistet, dass der bisherige Umfang der baulichen Nutzung nicht erhöht wird. Damit werden negative Folgen auf Umwelt, Orts- und Landschaftsbild sowie auf die Verkehrs- und Versorgungssituation in Folge einer gesteigerten Grundstücksausnutzung ausgeschlossen.

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Groß Stove und grenzt direkt an das Gutshaus und den Park an. (siehe anliegender Lageplan).

Von der ersten Änderung betroffen sind sämtliche im Bebauungsplan Nr. 19 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzte Flächen. Diese Flächen sind in der Planfassung entsprechend abgegrenzt.

 

2. Beschluss zur Billigung des Entwurfs sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, zum Einholen der Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung billigt den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19 „Am Park Groß Stove“. Die zugehörige Begründung entsprechend § 2a BauGB wird ebenfalls gebilligt.

Die Gemeindevertretung beschließt den Planentwurf zu vorgenannter Satzung und die zugehörige Begründung gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der von der Planung berührten Träger öffentlicher Belange soll parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgen.

Die ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist vorzunehmen.

 


Herr Wagner erhält das Wort und erläutert die 1. Änderung des B-Plans Nr. 19.

Bei der Umsetzung des seit 2007 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 19 „Am Park Groß Stove“ hat sich gezeigt, dass die Festsetzung nur eines Vollgeschosses viele gängige und von den Bauherren favorisierten Bauformen ausschließt. Insbesondere nach Inkrafttreten der aktuellen Landesbauordnung für Mecklenburg Vorpommern sind Gebäude mit Staffelgeschossen bei festgesetzter eingeschossiger Bauweise grundsätzlich nicht mehr möglich. Weiterhin besteht bei einem großen Teil der anfragenden Bauherren eine Nachfrage nach Baugrundstücken für eine zweigeschossige Bebauung, welche aufgrund der durchgehenden Festsetzung der Eingeschossigkeit nicht bedient werden kann.

 

Auf Anfrage und Hinweis von Herrn Peters zur notwendigen Beräumung der ehemaligen Gartenflächen informiert Herr Klinckmann über die Zuständigkeit des Herrn Gertenbach.

 

Anschließend wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen