TOP Ö 11: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 127-20/08

Die Gemeinde Papendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Amtsbauhofes

bei den Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

zu 1/6, statt bisher zu 1/5 der Ausgaben.

 


Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde Lambrechtshagen im Dezember 2007 ebenfalls die Übertragung ihres Gemeindebauhofes auf das Amt Warnow West beschlossen hat und begründet den Beschlussvorschlag.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen