TOP Ö 10: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  78-17/08

Die Gemeinde Pölchow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Amtsbauhofes bei den Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

zu 1/6, statt bisher zu 1/5 der Ausgaben.


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen