TOP Ö 1: Begrüßung durch die Bürgermeisterin, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die 17. öffentliche Gemeindevertretersitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit fest. Zunächst sind 8 Gemeindevertreter anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.