TOP Ö 1: Begrüßung durch den Amtsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

Der Amtsvorsteher eröffnet die 10. öffentliche Sitzung des Amtsausschusses, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest. Von 30 Amtsausschussmitgliedern sind zunächst 25 anwesend, damit ist die Beschlussfähigkeit gegeben.