TOP Ö 11: Beschluss über die Umplanung des Vorhabens Neubau/Erweiterung Sportpark Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 127-20/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt

die Umplanung des Vorhabens Neubau/ Erweiterung Sportpark Lambrechtshagen.

Der geschätzte Mehrkostenaufwand beträgt 20.000,00 EUR.

 


Herr Matthies informiert über die Beratung des Hauptausschusses.

Für das Vorhaben Neubau/ Erweiterung Sportpark Lambrechtshagen wurde auf der Grundlage des B-Plans Nr. 9 die Planung für den

Kunstrasen- und Multifunktionsplatz/Parkplatz einschließlich Außen-anlagen bis zur Ausführungsplanung fertiggestellt. Für das Funktionsgebäude wurde die Genehmigungsplanung einschließlich Statik und

Wärmeschutznachweis erarbeitet. Die dafür notwendigen Flächen konnte die Gemeinde bis auf ein anteiliges Flurstück käuflich erwerben.

In einem Erörterungsgespräch zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Möglichkeit der Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens beim Vermessungsbüro am 11.04.07 wurde der Grundstückseigentümer über das Bestehen des B-Planes und die baldige Umsetzung des Vorhabens durch die Gemeinde informiert. In diesem Gespräch wurde seitens des Eigentümers die Bereitschaft erklärt, die erforderliche Teilfläche zu den selben Konditionen wie bei allen weiteren betroffenen Grundstückseigentümern an die Gemeinde zu veräußern.

Der Bürgermeister informiert über die zwischenzeitliche Forderung eines höheren Kaufpreises seitens des Grundstückseigentümers.

Dem Eigentümer wurde mit Schreiben vom 05.02.08 letztmalig eine Frist bis zum 22.02.08 gesetzt, um sich zum Verkauf zu äußern (das Schreiben ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden).

Die Gemeinde hat bis zum heutigen Tag keine Antwort erhalten.

Für die Gemeinde besteht somit nur die Möglichkeit, eine Umplanung

vorzunehmen, um die jetzt zur Verfügung stehenden Flächen zu nutzen. Es ist vorgesehen, die Flächen für den Parkplatz zu reduzieren.

Dafür bedarf es eines zusätzlichen Planungsaufwandes von ca.

20.000,00 EUR.

Weiterhin ist die notwendige Einleitgenehmigung für Niederschlags- und Dränagewasser der Baumaßnahme von der Anarbeitung bzw. dem

Fortschritt der angedachten Maßnahmen zum Hochwasserschutz Lambrechtshagen abhängig.

Herr Matthies informiert über die Beratung der Maßnahmen zum

Abfangen des Oberflächenwassers nördlich des Lindenangers/In de

Wischen.

Zwei angrenzende Eigentümer werden die notwendigen Flächen für eine Regenrückhaltung verkaufen. Der Grundstückseigentümer ist auch hier nicht bereit, sein Grundstück zu den angebotenen Konditionen zu veräußern bzw. einen Flächenaustausch von angrenzenden Ackerflächen vorzunehmen (siehe Schreiben vom 05.02.08).

Es muss umgehend die Vermessung erfolgen, um Varianten für eine

Ableitung des Oberflächenwassers erarbeiten zu lassen und die

Befahrung des bestehenden Fangsammlers durchgeführt werden,

unabhängig der Entscheidung des Grundstückseigentümers. Es wird

vorgeschlagen, die Maßnahme nach der landwirtschaftlichen Ernte

vorzunehmen, um Schaden zu vermeiden.

Nach eingehender Beratung wird folgender Beschluss gefasst:


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen