TOP Ö 8: Beschluss - Baulastträgerwechsel diverser Flurstücke der Straße Am Feldrain in Stäbelow

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 140-17/08

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die nachfolgend aufgeführten Flurstücke in das Eigentum und die Baulast der Gemeinde Stäbelow übergehen.

-        Gemarkung Stäbelow, Flur 1, Flurstücke 119, 122/7, 125/1, 125/2 (Straße Am Feldrain)

 


Der Bürgermeister begründet den Beschlussvorschlag.

Die genannten Flurstücke bilden keine Flurstücke einer Bundesstraße. Sie befinden sich aber derzeit noch im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Die tatsächliche Nutzung entspricht der einer Gemeindestraße. Lediglich der Erwerb der benötigten Flächen und der Ausbau der Straße erfolgten zur damaligen Zeit im Rahmen des Ausbaus der B 103n.

Die Größe des Flurstückes 125/2 ist fraglich (führt das Flurstück bis an den Wendehammer heran?).


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen