TOP Ö 6: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 138-17/08

Die Gemeinde Stäbelow beteiligt sich an den Zweckausgaben des Amtsbauhofes

bei den Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

zu 1/6, statt bisher zu 1/5 der Ausgaben.

 


Der Bürgermeister erläutert den Beschlussvorschlag.

 


Abstimmung:

8

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen