TOP Ö 7: Herstellung des Benehmens zur Änderung der Umlagegrundlage für den Amtsbauhof

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 105-26/08

Die Gemeinde Ziesendorf beteiligt sich an den Zweckausgaben des Amtsbauhofes

bei den Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes (Gemeinschaftskosten)

zu 1/6, statt bisher zu 1/5 der Ausgaben.

 


Herr Bauer informiert, dass die Gemeindevertretung Ziesendorf ehemals beschlossen hat, die Bildung eines Bauhofes befristet für die Dauer von 2 Jahren auf das Amt Warnow West zu übertragen. Die Gemeindevertretung muss sich über die weitere Beteiligung am Amtsbauhof positionieren.

 

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen