TOP Ö 10: Beschluss des Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Nr. 24 "Wohngebiet Sportplatz" in Sievershagen, Gemeinde Lambrechtshagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 126-20/08

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt den anliegenden Entwurf des Erschließungsvertrages für den Bebauungsplan Nr. 24 „Wohngebiet Sportplatz“.

Der Vertrag wird zwischen der Gemeinde Lambrechtshagen und dem zukünftigen Erschließungsträger geschlossen.

 


Der Bürgermeister gibt folgende Änderungen bekannt, die sich im

Gespräch mit der Firma MBB.Immobilien GmbH am heutigen Tag

ergeben haben bekannt:

 

● § 3 neu: Absatz 1 bis 9

Als Absatz 6 (auf Seite 3) wird aufgenommen:

„Der Erschließungsträger verpflichtet sich, ein Bauschild auf eigene

Kosten aufzustellen und nach Bebauung des letzten Baugrundstückes abzubauen.“

 

● Der bisherige letzte Satz von § 9 Abs. 1 wird gestrichen und stattdessen eingefügt:

„Der Erschließungsträger ist berechtigt, eine teilweise Freigabe der

Bürgschaft bis zu einem Betrag von 55.000,00 EUR zu fordern, wenn die gesamten Erschließungsmaßnahmen mit Ausnahme der Grünordnungs- und Grünausgleichsmaßnahmen, innerhalb und außerhalb des

B-Planbereiches, vollständig und ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. Hierzu hat er das Recht, eine Teilabnahme zu fordern. Die Teilabnahme richtet sich im Übrigen nach den Regelungen in § 7 dieses Vertrages, wobei die Dokumentation, die die Grünordnungs- und Grünausgleichsmaßnahmen betrifft, nicht vorgelegt werden muss. Die Gemeinde ist verpflichtet, innerhalb von 20 Tagen ab der Teilabnahme und der schriftlichen Aufforderung durch den Erschließungsträger, die Bürgschaft teilweise freizugeben.“

 

Die Änderungen sind im Erschließungsvertrag aufzunehmen.

 


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen