TOP Ö 6: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 170-24/08

Die Gemeindevertretung beschließt entsprechend § 71 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) M-V die Gültigkeit der Direktwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters.

Einsprüche nach § 70 des KWG M-V liegen nicht vor.

 


Herr Knopp erklärt sich aufgrund des § 24 Abs. 1 der KV M-V für befangen und überträgt Herrn Raddatz, 2. stellvertretender Bürgermeister, die Sitzungsleitung.

 

Herr Raddatz gibt die Prüfung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich der Neuwahl des Bürgermeisters der Gemeinde Kritzmow am 18.11.2007 bzw. 02.12.2007 gemäß § 37 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V bekannt und stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

 

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen