TOP Ö 12: Beschluss über die Teileinziehung der Straße Sonnenweg in Lichtenhagen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister erläutert, dass es im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb zu nachhaltigen Störungen des Verkehrsflusses auf der Dorfstraße kommt, da die PKW, die in den Sonnenweg hineinfahren wollen, bis auf diese zurück stauen. Hinzu kommt, dass Schulkinder in diesem Bereich zu Fuß unterwegs sind. Auch wird durch die parkenden Fahrzeuge verhindert, dass die Anwohner von ihren Grundstücken kommen können. Die Zufahrt durch Rettungsfahrzeuge ist unter diesen Umständen problematisch.

 

Herr Teichert erläutert, dass durch das Zusatzzeichen "Anlieger frei" keine Verkehrsberuhigung erreicht werden kann. Der Bürgermeister erklärt, dass es nach Aussage der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Bad Doberan kein anderes Verkehrszeichen gibt, dass in diesem Fall den gewünschten erfolg bringen würde.

 

Nach Beratung wird der Beschluss folgendermaßen geändert:

 

Beschluss Nr. : 138-14/07

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Straße Sonnenweg teilweise eingezogen werden soll.

 

Die Teileinziehung beinhaltet eine Widmungsbeschränkung auf:

-          Verbot für Fahrzeuge aller Art

-          ein entsprechendes Zusatzschild, dass die Zufahrt für Betriebs- und Versorgungsdienste sowie für die Anwohner sichert

 

Die Straße ist belegen in den folgenden Flurstücken der Gemarkung Lichtenhagen, Flur 2:

-          Flurstück 27/2

-          Flurstück 25/3


Abstimmung:

14

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

 

Im laufenden Verfahren muss in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde ein Zusatzzeichen gefunden werden, dass die gefährliche Verkehrssituation dort entschärft und gleichzeitig die Zufahrt für Anwohner und für Betriebs- und Versorgungsfahrzeuge gewährleistet.