TOP Ö 6: Beschluss zur Übertragung des Gemeindebauhofes auf das Amt Warnow West

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Bürgermeister erläutert den vorliegenden Beschlussvorschlag und es wird dazu beraten. Durch die Übertragung des Gemeindebauhofes auf das Amt Warnow West entstehen die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Gemeinschaftskosten im Verwaltungshaushalt.

 

Der Hauptausschuss hat sich mit der Thematik befasst und empfiehlt die Zustimmung zur Beschlussvorlage.

 

Abschließend wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss Nr. :  114-18/07

I. Übertragung des Bauhofes

Die Gemeinde Lambrechtshagen überträgt dem Amt Warnow West zum frühestmöglichen Zeitpunkt die kommunale Selbstverwaltungsaufgabe, den gemeindlichen Bauhof zum Zweck der Unterhaltung des kommunalen Vermögens der Gemeinde als Regiebetrieb im Sinne von § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V zu unterhalten.

 

Zum gemeindlichen Bauhof gehörende Gebäude, Grundstücke und die Ausstattung werden dem Amt für die Dauer der Übertragung zur kostenlosen Nutzung überlassen.

 

Die Einstellung von Beschäftigten, die in der Gemeinde eingesetzt werden sollen und die Beschaffung von Sachausstattung für die Gemeinde bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde.

 

II. Herstellung des Benehmens zur Umlagegrundlage

Die Gemeinde Lambrechtshagen beteiligt sich an den Zweckausgaben des Bauhofes nach folgender Umlagegrundlage:

  1. Personalausgaben, Ausgaben für Sachausstattung und den laufenden Betrieb in der Gemeinde vor Ort (Vorortkosten):

-          nach den jeweils in den Gemeinden entstandenen Ausgaben 

-          unberücksichtigt sollen Vertretung, gemeindeübergreifende Einsätze etc. bleiben

  1. Personal- und Sachausgaben für den Leiter des Bauhofes und Ausgaben für gemeindeübergreifend genutzte Sachausstattung und laufenden Betrieb (Gemeinschaftskosten):

-          1/6 der Kosten

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen