TOP Ö 8: Festsetzung des Gebührensatzes 2008 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. :  116-18/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lambrechtshagen beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Lambrechtshagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2008 auf 3,75 € festzusetzen.


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen