TOP Ö 7: Festsetzung des Gebührensatzes 2008 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 102-25/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ziesendorf beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Ziesendorf über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2008 auf

4,90 €

festzusetzen.

 


Abstimmung:

7

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen