TOP Ö 9: B-Plan Nr. 20 "Papendorf Nord", Beschluss zur Billigung des Entwurfs sowie Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zum Einholen der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 111-19/07

Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 20 „Papendorf Nord“. Die zugehörige Begründung entsprechend § 2a BauGB einschließlich Umweltbericht und Grünordnungsplan wird ebenfalls gebilligt.

Die Gemeindevertretung beschließt zudem, den Planentwurf zur vorgenannten Satzung und die zugehörige Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden können dabei parallel zur öffentlichen Auslegung (§ 4a Abs. 2 BauGB) erfolgen.

 


Herr Fricke erläutert den Entwurf zum B-Plan Nr. 20, nennt die wesentlichen Veränderungen im Entwurf im Vergleich zum Vorentwurf und erklärt die Größe der Baufelder und die Geschossigkeit.

Weiterhin berichtet Herr Fricke über die Prüfung der Variante der Zufahrt.

Frau Adolphi informiert zur Grünordnungsplanung.

Herr Klinckmann weist darauf hin, dass der Bestand der Bäume geprüft werden muss.

 

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen