TOP Ö 7: 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf, Änderungsbeschluss und Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes sowie zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung und frühzeitigen Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belangeund der Nachbargemeinden

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 109-19/07

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt die Aufstellung
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB. Das Verfahren soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 20 für das Allgemeine Wohngebiet "Papendorf Nord" durchgeführt werden.

Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die mit dem B-Plan Nr. 20  überplante Wohnbaufläche in Papendorf. Gebietsabgrenzung:

Der Geltungsbereich umfasst die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche Papendorf Nord sowie einen Teil der in der 2. F-Plan-Änderung nicht genehmigten Wohnbaufläche und angrenzende Grün- und Biotopflächen am nördlichen Ortsrand von Papendorf, begrenzt im Südwesten durch die Dorfstraße und die vorhandenen, bebauten Grundstücke, im Nordwesten durch das Stiegsoll, im Norden und Nordosten durch Ackerflächen und im Osten durch das Langen Soll (siehe Anlage 1).

2.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf in der anliegend dargestellten Form (Anlage 2). Die 5. Änderung betrifft den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Papendorf Nord“.

Es wird beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes durchzuführen.

Weiterhin wird beschlossen, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

3.      Der Beschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.

 


Herr Fricke, Stadt- und Regionalplanung, erhält das Wort und erläutert die 5. Änderung des Flächennutzungsplans.

Für das Baugebiet Papendorf Nord soll über den Bebauungsplan Nr. 20 Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden. Der Zuschnitt des Plangebietes ergibt sich aus der Führung einer Erschließungsstraße und beidseitig gelegenen Grundstücken. Im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans stimmten sowohl das Amt für Raumordnung und Landesplanung als auch die Hansestadt Rostock der vorgelegten Planung zu.

 


Abstimmung:

9

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen