Sitzung: 06.12.2007 Gemeindevertretung Papendorf
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 109-19/07
1.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt
die Aufstellung
der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 i.V.m. § 1 Abs. 8
BauGB. Das Verfahren soll parallel zum Bebauungsplan Nr. 20 für das Allgemeine
Wohngebiet "Papendorf Nord" durchgeführt werden.
Ziel ist die Anpassung des Flächennutzungsplanes an die mit dem B-Plan Nr. 20 überplante Wohnbaufläche in Papendorf. Gebietsabgrenzung:
Der Geltungsbereich umfasst die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbaufläche Papendorf Nord sowie einen Teil der in der 2. F-Plan-Änderung nicht genehmigten Wohnbaufläche und angrenzende Grün- und Biotopflächen am nördlichen Ortsrand von Papendorf, begrenzt im Südwesten durch die Dorfstraße und die vorhandenen, bebauten Grundstücke, im Nordwesten durch das Stiegsoll, im Norden und Nordosten durch Ackerflächen und im Osten durch das Langen Soll (siehe Anlage 1).
2. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Papendorf beschließt den vorliegenden
Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Papendorf in
der anliegend dargestellten Form (Anlage 2). Die 5. Änderung betrifft den
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Papendorf Nord“.
3. Der Beschluss ist gemäß Hauptsatzung der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen.
Herr Fricke, Stadt- und Regionalplanung, erhält das Wort und erläutert die 5. Änderung des Flächennutzungsplans.
Für das Baugebiet Papendorf Nord soll über den Bebauungsplan Nr. 20 Baurecht für Einfamilienhäuser geschaffen werden. Der Zuschnitt des Plangebietes ergibt sich aus der Führung einer Erschließungsstraße und beidseitig gelegenen Grundstücken. Im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans stimmten sowohl das Amt für Raumordnung und Landesplanung als auch die Hansestadt Rostock der vorgelegten Planung zu.
Abstimmung:
9 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |