TOP Ö 11: Teileinziehung der Wegfläche ("Alte Wariner Landstraße") in der Gemarkung Groß Stove

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 113-19/07

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Wegfläche der Alten Wariner Landstraße abzweigend von der Straße zum Gehöft des Reiterhofs Bohm (ab Gemarkungsgrenze Klein Stove) bis Groß Stove teil eingezogen werden soll.

Die Straße ist belegen in der Gemarkung Groß Stove, Flur 1, Flurstück 8.

Die Nutzung wird folgendermaßen eingeschränkt:

- Verbot für Kraftfahrzeuge und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge

- Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

- Fußgänger frei, Radfahrer frei

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen