TOP Ö 10: Beschluss - Festsetzung des Gebührensatzes 2008 für eine Gebühreneinheit für den Wasser- und Bodenverband

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 166-23/07

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kritzmow beschließt, den Gebührensatz nach § 3 Absatz 2 der Satzung der Gemeinde Kritzmow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes für das Haushaltsjahr 2008 auf

3,90 €

festzusetzen.

 


Abstimmung:

10

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen