Sitzung: 14.11.2007 Gemeindevertretung Lambrechtshagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss Nr. : 104-17/07
1. Die zum Vorentwurf und zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24, „Wohngebiet
Sportplatz“ in Sievershagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern, Betroffenen
sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.
Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger, Betroffenen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen geäußert haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Gemäß § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
21.12.2006, BGBl. I S. 3316 beschließt die Gemeinde Lambrechtshagen den
Bebauungsplan Nr. 24, „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen, bestehend aus
der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung; siehe Anlage 2.
3. Die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung
werden gebilligt; siehe Anlage 3.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24,
„Wohngebiet Sportplatz“ auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche
Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE
vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während
der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.
Herr Dr. Mohr erhält das Wort und erläutert das Verfahren.
Weiterhin informiert Herr Dr. Mohr über einen Abweichungsvorschlag des Büros Lämmel vom heutigen Tag bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen.
Auf Seite 9 der Begründung ist der Abschnitt Ausgleichsmaßnahmen,
Zuordnung wie folgt zu ändern:
Die Pflanzung der Grünanlagen muss zentral mit der Erschließung geregelt und ausgeführt werden, dasselbe gilt auch für die Pflege bis ins 3. Jahr, um die Sicherung des Anpflanzens und der Erhaltung in den ersten 3 Jahren zu erreichen. Für den Zeitraum der Entwicklungspflege (3 Jahre) müssen u.U. noch Firmen auf das private Grundstück.
Der Bürgermeister berichtet, dass nach heutiger Beschlussfassung die Inkraftsetzung der Satzung über den B-Plan im nächsten Landboten
erscheinen wird.
Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der Immobilienausschreibung zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Umsetzung von Erschließungsleistungen zu. Die Veröffentlichung soll in der Ostsee-Zeitung und im „Landboten“ erfolgen.
Abstimmung:
12 |
Ja-Stimmen |
0 |
Nein-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |