TOP Ö 6: Bebauungsplan Nr. 24, Wohngebiet Sportplatz in Sievershagen, Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss Nr. : 104-17/07

1.         Die zum Vorentwurf und zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 24, „Wohngebiet

            Sportplatz“ in Sievershagen vorgebrachten Anregungen von Bürgern, Betroffenen

            sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher             Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem             Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.

Das Amt Warnow West wird beauftragt, die Bürger, Betroffenen, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden, die Anregungen geäußert haben, vom Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2.         Gemäß § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom

            23.09.2004, BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom

            21.12.2006, BGBl. I S. 3316 beschließt die Gemeinde Lambrechtshagen den

            Bebauungsplan Nr. 24, „Wohngebiet Sportplatz“ in Sievershagen, bestehend aus

            der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung; siehe Anlage 2.

3.         Die Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung

            werden gebilligt; siehe Anlage 3.

4.         Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 24,

            „Wohngebiet Sportplatz“ auszufertigen. Die Inkraftsetzung ist durch öffentliche

            Bekanntmachung im amtlichen Bekanntmachungsblatt DER LANDBOTE

            vorzunehmen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während

            der Dienststunden eingesehen werden und über den Inhalt Auskunft verlangt

            werden kann.

 


Herr Dr. Mohr erhält das Wort und erläutert das Verfahren.

Weiterhin informiert Herr Dr. Mohr über einen Abweichungsvorschlag des Büros Lämmel vom heutigen Tag bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen.

Auf Seite 9 der Begründung ist der Abschnitt Ausgleichsmaßnahmen, Zuordnung wie folgt zu ändern:

Die Pflanzung der Grünanlagen muss zentral mit der Erschließung geregelt und ausgeführt werden, dasselbe gilt auch für die Pflege bis ins 3. Jahr, um die Sicherung des Anpflanzens und der Erhaltung in den ersten 3 Jahren zu erreichen. Für den Zeitraum der Entwicklungspflege (3 Jahre) müssen u.U. noch Firmen auf das private Grundstück.

 

Der Bürgermeister berichtet, dass nach heutiger Beschlussfassung die Inkraftsetzung der Satzung über den B-Plan im nächsten Landboten

erscheinen wird.

 

Die Gemeindevertretung stimmt dem vorliegenden Entwurf der Immobilienausschreibung zur Abgabe eines Angebotes einschließlich Umsetzung von Erschließungsleistungen zu. Die Veröffentlichung soll in der Ostsee-Zeitung und im „Landboten“ erfolgen.

 


Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen